Allgemeines Strafrecht

Wir verteidigen Sie zudem in allen Bereichen des Allgemeinen Strafrecht, d.h. im Vermögensstrafrecht (wie Betrug und Diebstahl o.ä.), im Medizinstrafrecht (wie z.B. Totschlag, Fahrlässige Tötung und Körperverletzung), im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (wie Trunkenheit im Verkehr und Unterlaubtes Entfernen vom Unfallort u.a.), bei Gewalt- und Sexualdelikten (wie Körperverletzung und sexueller Nötigung etc.).