Unser Anspruch

Vertrauen – Kompetenz – Engagement

 

Immer mehr soziale und wirtschaftliche Lebensbereiche werden durch das Strafrecht reguliert. Das Strafrecht wirkt über die Grenzen der nationalen Rechtsordnungen hinaus, und die entsprechenden Verfahrensordnungen werden zunehmend komplizierter. Der Bürger kann ohne fachliche Beratung in vielen Bereichen nicht mehr wissen, was ihm noch erlaubt ist und wo die Grenzen zum strafbaren Verhalten überschritten sind.

Nirgends greift der Staat belastender und nachhaltiger in die Grundrechte ein als auf dem Gebiet des Strafrechts. Schon im Ermittlungsverfahren drohen mit Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Abhörmaßnahmen, Arrestierungen von Vermögen und Untersuchungshaft folgenschwere Nachteile, die weit über das Strafverfahren hinauswirken. Die Hauptverhandlung belastet wegen der öffentlichen Ausbreitung sehr privater und schutzwürdiger Angelegenheiten, durch die kontroverse Auseinandersetzung und wegen der Sorge um die Rechtsfolgen.

Eine effektive Strafverteidigung gehört zum Wesen eines Rechtsstaats. Die Strafverteidigung stellt ein Gegengewicht zu den staatlichen Machtbefugnissen dar. Sie kontrolliert das staatliche Handeln und verschafft den Betroffenen Gehör zur Durchsetzung der Beschuldigtenrechte.

Der Mandant muss sich auf die fachliche Kompetenz seines Verteidigers, auf unbedingtes Vertrauen und Verschwiegenheit und auf eine engagierte Interessenvertretung verlassen.

Der Verteidiger darf von seinem Mandanten umfassende und ehrliche Informationen erwarten, um die Verantwortung für eine sachgerechte Verteidigung übernehmen zu können.

Die Strafjustiz ist hochspezialisiert: Schwurgerichte, Wirtschaftsstrafkammern, Jugendgerichte, Revisionsgerichte, spezialisierte Staatsanwaltschaften etc. Dem entsprechend muss auch die Strafverteidigung zum Schutz des Bürgers spezialisiert sein.

Der Strafverteidiger muss überzeugen, im schriftlichen und mündlichen Vortrag, in der Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden, den Verfahrensgegnern und den Gerichten. Der wichtigste Adressat der Überzeugung ist der Mandant. Überzeugungsarbeit verlangt den Willen und das Engagement, die Interessen des Mandanten mit guten Argumenten durchzusetzen, die schwächere Sache zur stärkeren zu machen und in jeder Auseinandersetzung sachlich und fair zu agieren.

Die Strafverteidigung verfolgt das Ziel, den Mandanten möglichst schnell und mit einem guten Ergebnis von den Belastungen des Verfahrens zu befreien. Dies sollte möglichst einvernehmlich und ohne Öffentlichkeit geschehen. Gelegentlich können die Rechte des Beschuldigten aber nur in einer Kontroverse durchgesetzt werden.

Die Strafverteidiger unseres Büros sind durch Zusatzqualifikationen als Fachanwälte für Strafrecht bzw. Steuerberater, durch Fachveröffentlichungen, durch zahlreiche Vorträge und verschiedene Lehraufträge an deutschen Universitäten auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts besonders ausgewiesen.

Wir hoffen nicht, dass Sie den Belastungen eines Strafverfahrens ausgesetzt werden. Sollten Sie jedoch einen Strafverteidiger benötigen, sind wir für Sie da und beraten und verteidigen Sie gern.